[ Auszug: (1) An die Stelle der Forderung, für welche die Hypothek besteht, kann
eine andere Forderung gesetzt werden. Zu der Änderung ist die Einigung des
Gläubigers u ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]